| BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN |
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Auf Ihren Wunsch versehen wir die Übersetzung mit einer amtlichen Beglaubigung. Wir übersetzen Ihre Urkunden und gewährleisten die amtliche Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher. Ein vom Justizministerium der SR bestellte und vereidigte Übersetzer fügt Ihrem Dokument die Dolmetscherklausel hinzu. Beispiele der amtlichen Urkunden:
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Neue Geschäftsstelle Bratislava
Ab 1.11.2011 nehmen wir gerne Ihre Aufträge auch in unserer neuen Geschäfstelle in Bratislava, Miletičova Straße 44 entgegen. Aktuelles Angebot Übersetzer und Dolmetscher für Übersetzungen in die Muttersprache werden gesucht. Alle Sprachkombinationen sind erwünscht. |



