BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Auf Ihren Wunsch versehen wir die Übersetzung mit einer amtlichen Beglaubigung.


Wir übersetzen Ihre Urkunden und gewährleisten die amtliche Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher. Ein vom Justizministerium der SR bestellte und vereidigte Übersetzer fügt Ihrem Dokument die Dolmetscherklausel hinzu.


Beispiele der amtlichen Urkunden:


»  Geburtsurkunde
»  Heiratsurkunde
»  Strafregisterbescheinigung
»  Urteil
»  Arbeitsvertrag
»  Steuerdokumentation
»  Kontoauszug
»  Bestätigungen verschienener Art
»  Zeugnis, Diplom, Facharbeiterbrief
»  Führerschein
»  Ehrenerklärung
»  Fahrzeugbrief

»  Rechnung
»  Abmeldung eines Fahrzeugs
»  Arztbericht
»  Gewerbeschein
»  Lebenslauf
»  Kaufvertrag
»  Handelsregisterauszug
»  Gewerberegisterauszug
»  verschiedene behördliche Bescheide
»  Notarprotokoll
»  und andere
 


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